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KI-Verordnung der EU wird allgemein anwendbar

Epoche: LLM-Ära · 2020er–Gegenwart

Am 2. August 2026 wurde die KI-Verordnung der EU allgemein anwendbar; das KI-Büro übernahm gemeinsam mit den nationalen Behörden Umsetzung, Aufsicht und Durchsetzung. Dieselbe Überarbeitung verschob die schwersten Hochrisikopflichten: eigenständige Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, in regulierte Produkte eingebettete KI ab dem 2. August 2028. Verbotene Praktiken galten bereits seit dem 2. Februar 2025, Pflichten für Allzweckmodelle seit dem 2. August 2025.

OECD / G7

Quellen und Belege

  1. Regulatory framework for AI

    European Commission · Quellentyp: Aufsichtsbehörde

    Die offizielle Seite nennt die allgemeine Anwendung ab dem 2. August 2026 und die verschobenen Termine für Hochrisiko-Bestimmungen, den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028.

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